: Telekom entgeht der Anklage
Staatsanwalt stellt Verfahren ein, obwohl Erkenntnisse für eine Klage gereicht hätten
BONN ap ■ Die Staatsanwaltschaft Bonn hat das Verfahren gegen die Deutsche Telekom wegen des Verdachts der Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrugs eingestellt. Im Gegenzug zahlt die Telekom 5 Millionen Euro an eine gemeinnützige Organisation.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der Vorwurf einer zu hohen Bewertung des Immobilienvermögens vor dem Börsengang der dritten Tranche der T-Aktie im Jahr 2000. Nach Überzeugung der Ermittler habe der Telekommunikationsriese den Wert seines Immobilienvermögens zwar „in strafrechtlich relevanter Weise“ um mehr als 1 Milliarde Euro zu hoch angesetzt. Die Erkenntnisse hätten ausgereicht für eine Anklage. Das Verfahren wurde aber wegen der langen Ermittlungsdauer und den schwerwiegenden persönlichen Belastungen für die betroffenen Manager eingestellt.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) befürchtet nun negative Konsequenzen auf das parallel laufende Mammutverfahren vor dem Landgericht Frankfurt, wo mehr als 15.000 Anleger von der Telekom Schadenersatz verlangen. Mögliche hilfreiche Informationen aus einem Strafprozess würden nun nicht mehr an die Öffentlichkeit gelangen. An dem Verfahren beteiligte Klägeranwälte werteten die Bonner Entscheidung dagegen als Nachweis für eine wissentlich falsche Bewertung der Immobilien.