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Erbe mit Witwengedeck

Erstes Kneipentestament juristisch zugelassen

Von der Wiege bis zur Bahre begleitet das Wirtshaus das gesamte Leben. An der großen Tränke werden Kinderzeugungen genauso fachgerecht vorbereitet, wie so mancher jahrelang am Tresen festgewachsene Gast vom Hocker direkt in die ewigen Pintengründe eingeht. Alles, einfach alles rund um das Kneipenwesen schien bereits erlebt und erzählt worden zu sein. Doch jetzt muss dem Buch der deutschen Gasthausgeschichte noch eine weitere Seite angefügt werden. Denn erstmals ist hochjuristisch ein Kneipenzettel als Testament anerkannt worden, wie das Oberlandesgericht im niedersächsischen Oldenburg in einem Rechtsstreit über einen verstorbenen Gastwirt aus Ostfriesland urteilte. Der Wirt hatte am Tresen auf einen Notizblock den Spitznamen seiner Freundin geschrieben – mit dem Zusatz, diese bekomme „alles“, was selbige als Erbe einforderte und nun auch bekam. „Einzelner Satz auf Notizblock hinter Kneipentresen kann Testament sein“, fasste AFP am Mittwoch den Vorgang trocken zusammen, während wir uns poetischer den Inhalt des Testaments vorstellten: „Hasi, du kriegst alles“, könnte der gute Wirt als letzten Willen hinterlassen haben, romantisch verziert mit dem feuchten Abdruck eines Glases. Darauf ein tröstliches Witwengedeck: ein Sekt und ein Schnaps.

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