Iranerin scheitert vor Gericht

Weigerung, ein Kopftuch zu tragen, sei kein ausreichender Asylgrund

Eine Verweigerung des Kopftuchs ist für Frauen aus Iran laut Gerichtsurteilen noch kein ausreichender Asylgrund. Anspruch auf Schutz bestehe nur, wenn sich „westliche“ Werte und Lebensstil zu einem „identitätsprägenden Bekenntnis“ verfestigt hätten, entschied das schleswig-holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Schleswig in zwei am Montag bekanntgegebenen Urteilen.

Die zwei klagenden Frauen hatten erklärt, sie wollten kein Kopftuch tragen und hätten sich an den „westlichen Lebensstil“ gewöhnt. Das OVG entschied, dies führe noch nicht mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ zu Verfolgung. Gleiches gelte unter anderem für eine illegale Ausreise aus Iran oder die Teilnahme an Demonstrationen in Deutschland. Daher wies das OVG die zweite Klägerin ab.

Die erste hatte dagegen Erfolg. Die Richter zeigten sich überzeugt, dass bei ihr „ein identitätsprägendes Bekenntnis zu ‚westlichen‘ Werten besteht“. Ihr sei nicht zumutbar, sich den „diesen Werten widersprechenden Vorschriften des iranischen Staats zu unterwerfen“. Zudem habe sie sich in Iran aktiv für Frauenrechte eingesetzt und sich in Deutschland „hervorgehoben exilpolitisch betätigt“. (afp, taz)