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Wenn einem die Wohnung genommen wird

Ein eher grauer Herbstmorgen, in der Kreuzberger Manteuffelstraße stehen Polizeiautos und versperren den Weg. Auf den Bürgersteigen stehen viele Menschen vor einem Haus. Sie halten selbst gebastelte Schilder. „Stopp“ steht darauf. Sie rufen Parolen. Sie warten.

An diesem grauen Morgen soll eine Zwangsräumung stattfinden. Gekündigt wurde dem Mieter wegen Eigenbedarfs. Platz machen soll der Mann, der seit Jahrzehnten in der Wohnung lebt, für den Sohn der Vermieterin. So wie in dem Haus bereits ein anderer Sohn eine andere Wohnung der Vermieterin nach einer Eigenbedarfsklage beziehen sollte. Er ist nie eingezogen, heißt es. Bewohnt ist diese Wohnung trotzdem. „Wir sind hier und wir sind laut, weil ihr Reinhard die Wohnung klaut“, wird gerufen. Und dass man lieber Airbnb-Unterkünfte räumen solle.

Berlin-Kreuzberg

153.000 Ein­wohner*innen.

Der Ortsteil ist auch touristisch beliebt, die Dichte der Airbnb-Angebote zeugt davon. Da räumt man aber nur die Betten. Zwangsräumungen gab es 2021 in Berlin 1.668, bundesweit waren es mehr als 29.000.

Die Polizei bildet plötzlich auf dem Gehweg einen Korridor. Mit Begleitschutz kommt die Gerichtsvollzieherin ins Haus. Wenige Minuten später ist Reinhard an der Tür zu sehen, er hält eine Plastiktüte mit ein paar Habseligkeiten in der Hand. Kurz winkt er in die Menge. Und verlässt ein letztes Mal sein Haus. Reinhard ist obdachlos. „Wohin?“, ruft eine Frau aus der Menge verzweifelt: „Wohin?“ Thomas Mauch

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