AUFPUTSCHMITTEL
: Weniger Koffein in der Brause

BERLIN | Für Energiegetränke gelten künftig Höchstmengen an Koffein und anderen Inhaltsstoffen wie das angeblich leistungssteigernde Taurin. Der Bundesrat stimmte am Freitag einer Verordnung zu, wonach pro Liter maximal 320 Milligramm Koffein und 4.000 Milligramm Taurin erlaubt sind. Darüber hinaus muss auch der erhöhte Koffeingehalt von „lose“ abgegebenen Erfrischungsgetränken ausgewiesen werden, beispielsweise in der Getränkekarte. Bisher war das nur auf verpackten Getränken erforderlich. (dapd)