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Protest gegen WissZeitVG

Am Freitag hatte das Bundesbildungsministerium (BMBF) seine Pläne vorgestellt, wie es die Arbeitsbedingungen für

Nach­wuchs­wis­sen­schaft­le­r:in­nen verbessern möchte. Dok­to­ran­d:in­nen und Post­dok­to­ran­d:in­nen sollen künftig eine Mindestvertragslaufzeit über drei respektive zwei Jahre erhalten. Dies soll auch für Stellen gelten, die aus Drittmitteln bezahlt sind. Zudem soll die Dauer der Befristung insgesamt sinken, von maximal 12 auf 9 Jahre. Die bisherige Regel erlaubt sechs Jahre vor und nach der Promotion. Diese arbeitsrechtliche Besonderheit geht auf das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) aus dem Jahr 2007 zurück.

Die Pläne des BMBF sorgten für große Aufregung. Es ist umstritten, wie lange Wis­sen­schaft­le­r:in­nen befristet angestellt sein dürfen. Für Forschende hätte die Verkürzung von 12 auf 9 Jahre zur Folge, dass sie künftig weniger Zeit hätten, auf eine der wenigen unbefristeten Stellen an Hochschulen zu kommen. Der parlamentarische Sprecher des BMBF lädt am Donnerstag den 30. März zu einem Gespräch über das WissZeitVG ein. Das Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft kündigte eine Protestaktion unter dem Motto „Nein zum #WitzZeitVG“ am Freitagvormittag vor dem Gebäude des BMBF in Berlin an. (rp/evs)

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