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Archiv-Artikel

GRUNDSCHULREFORMEN

Von SAM

Nach den Sommerferien greifen zahlreiche Reformen, von denen die meisten im Schulgesetz festgeschrieben sind, an den Grundschulen erstmals. So müssen alle Grundschulen ab August Unterricht und Betreuung ihrer Kinder von 8 bis 13.30 Uhr gewährleisten, was man Verlässliche Halbtagsgrundschule (VHG) nennt. Auch für die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder sind die Schulen künftig zuständig, was im Fachjargon dann offener Ganztagsbetrieb (OGB) heißt. Zudem werden die Vorklassen an den Grundschulen abgeschafft und wird die flexible Schulanfangsphase eingeführt. Viele Lehrer müssen damit erstmals jahrgangsübergreifend unterrichten. Neue Rahmenpläne müssen übernommen und Schulprogramme entwickelt werden. Außerdem kommen im August weit mehr Kinder als gewöhnlich in die ersten Klassen. Weil das Einschulungsalter auf fünfeinhalb Jahre gesenkt wurde und Rückstellungen abgeschafft wurden, wird ein halber Jahrgang mehr eingeschult. Damit es dafür genug Lehrer gibt, werden Pädagogen aus den Oberschulen an die Grundschulen versetzt. Diese dürfen aber nur in den Klassen 5 und 6 unterrichten, was mancherorts ein schulinternes Personalkarussell in Gang setzt. SAM