Eilentscheidung aus Karlsruhe

Dienstagvormittag will sich das Verfassungsgericht zur Klage gegen die Wiederholung der Wahl äußern

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht am Dienstag seine dringend erwartete Eilentscheidung zur Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar. Darüber informierte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Montag auf seiner Internetseite. Vom Ausgang hängt ab, ob die Wahl wie geplant in knapp zwei Wochen komplett wiederholt werden kann – oder der Termin schlimmstenfalls wieder abgesagt und verschoben werden muss. Der Beschluss wird um 9.30 Uhr schriftlich veröffentlicht.

Wegen der vielen Pannen hatte der Berliner Verfassungsgerichtshof die Wahl vom 26. September 2021 insgesamt für ungültig erklärt. Damit muss sie vollständig wiederholt werden. Gegen dieses Urteil wurden mehrere Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Die angekündigte Entscheidung betrifft das prominenteste der anhängigen Verfahren mit mehr als 40 Beschwerdeführern – und dort allem Anschein nach erst einmal nur den Eilantrag. (dpa)