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17.-Juni-Opfer bekommen Hilfe

BERLIN dpa ■ 52 Jahre nach dem Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953 können die Angehörigen von Opfern finanzielle Hilfe beanspruchen. Am Jahrestag der Erhebung gegen das SED-Regime beschloss der Bundestag gestern einstimmig eine Ergänzung des strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes für Opfer der DDR-Justiz. Auf Grund dieses Gesetzes können Ehegatten, Kinder und Eltern von Personen, die beim Volksaufstand gestorben sind, von der Stiftung für ehemalige politische Häftlinge finanzielle Unterstützung erhalten. Die Bundesregierung und das Land Berlin erinnerten gestern zugleich mit einer Kranzniederlegung an den Volksaufstand. Andere Opfer des SED-Regimes wie zu Unrecht Inhaftierte werden bereits seit 1992 nach dem strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsgesetz entschädigt.

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