Zahl des Tages: 1 Verfahren
Stellen wir uns vor, es gäbe einen Zahlungsdienstleister. Mit dem kann man online bezahlen, aber auch an der Kasse vor Ort oder fix ein paar Euro an Freund:innen überweisen. Der Dienstleister bietet seinen Service natürlich nicht umsonst an. Die Händler müssen dafür zahlen, mehr als bei den meisten Zahlungsdiensten – dürfen aber andere Zahlungswege nicht komfortabler gestalten. Problematisch? Ja. Immerhin hat das Bundeskartellamt nun ein Verfahren gegen Paypal eingeleitet. Der Verdacht unter anderem: Behinderung von Wettbewerbern. Ach so, der Preis: Laut Bundeskartellamt zahlen Händler an Paypal aktuell 2,49 bis 2,99 Prozent des Rechnungsbetrages plus 34 bis 39 Cent pro Zahlung.
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