: Vor Rauswurf: Filialen-Vergleich
MAINZ dpa ■ Eine Firma mit mehreren Filialen muss bei betriebsbedingten Kündigungen nach der Sozialauswahl die Mitarbeiter aller Filialen vergleichen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz. Das gelte auch, wenn nur eine Filiale geschlossen wird. Bevor ein Mitarbeiter entlassen werde, müsse der Arbeitgeber prüfen, ob einem Arbeitnehmer aus einer anderen Filiale die Kündigung eher zumutbar sei. Das Gericht gab damit der Klage eines Filialleiters statt, ließ aber wegen der Grundsatzbedeutung die Revision zum Bundesarbeitsgericht zu. (Az.: 9 Sa 994/04)