piwik no script img

Archiv-Artikel

Auftrag Deeskalation

WIDERSTAND Ziviler Ungehorsam soll Samstag den Naziaufmarsch stoppen. Die Polizei hat die politische Vorgabe, verhältnismäßig und behutsam zu agieren

Von PEMÜ
Hamburg gegen Nazis

Auf verschiedene Weise zeigt die Stadt Flagge gegen den Neonazi-Aufmarsch am Samstag:

■ Marathon gegen Rechts: links um die Alster zum „Warmlaufen“ für Samstag. Heute, 19 Uhr, Grillwiese Schwanenwik

■ Open Air Konzert „Fett gegen Nazis“ mit drei Bands und DJs: heute, 20 Uhr, Gängeviertel

■ Kundgebung „Hamburg bekennt Farbe“ von Senat und Bürgerschaft auf dem Rathausmarkt: Samstag, 11 Uhr. Unterstützer sind u. a. DGB, Kirchen und die Handelskammer

■ Öffentliche Fraktionssitzung der Linken: Samstag, 10 Uhr, Gänsemarkt

Rund 1.000 Neonazi erwartet die Polizei am Samstag zum bundesweiten Neonazi-Aufmarsch am sogenannten „Tag der deutschen Zukunft“ in Wandsbek – darunter sind nach neuesten Erkenntnissen der Polizei mehr als 400 gewaltorientierte „Autonome Nationalisten“. Das Hamburger Bündnis gegen Rechts, dem 220 Organisationen, Initiativen, Gewerkschaften, Parteien und Verbände angehören, ruft deshalb morgen um 9.30 Uhr zur Demonstration vom Gerhart-Hauptmann-Platz zum Gänsemarkt. Danach soll der Protest in der Sitzblockade auf der Wandsbeker Marschroute münden.

Es gibt zwei Treffpunkte, die ab 9 Uhr an der Pappelallee Ecke Bärenallee und am Busbahnhof Wandsbek angesteuert werden können. Von dort aus sollen sich die Menschen zur Marschroute begeben, um die Losung „Kein Platz für Nazis“ mit Leben zu erfüllen. „Wir werden zivilen Ungehorsam leisten und uns mit Blockaden den Nazis in den Weg stellen“, sagt Bündnis-Sprecher Olaf Harms. Die autonome Antifa hat angekündigt, „das Konzept eines solidarischen Nebeneinander von Massenblockaden und direkten Aktionen“ zu realisieren.

Die entscheidende Frage wird sein, wie sich die Polizei verhält, die mit 4.000 Beamten im Einsatz sein wird. Nach taz-Informationen hat die Polizei die Weisung von der politischen Führung erhalten, bei Aktionen des zivilen Ungehorsam keine „Zwangsmittel“ wie Wasserwerfer, Schlagstöcke oder Pfefferspray einzusetzen. Vorbild ist dabei der Polizei-Einsatz beim Neonazi-Aufmarsch in Neumünster am 1. Mai, wo der Aufmarsch frühzeitig von der Polizei aufgelöst wurde (taz berichtete).

Auch in Hamburg hat die Versammlungsbehörde dem Demo-Anmelder Thorsten Schuster deutlich gemacht, dass bei einem sogenannten „unechten polizeilichen Notstand“ der Marsch abgebrochen werden könne: wenn nämlich zum Zweck der Abwehr von Gefahren Maßnahmen notwendig wären, die unverhältnismäßig seien.

Das gelte besonders, wenn der Marschweg – unabhängig von der Zahl der eingesetzten Polizisten, die Tausende Blockierer wegtragen müssten – nur mit Mitteln durchgesetzt werden kann, die Leib und Leben Unbeteiligter oder Demonstranten gefährde. Selbst wenn die Gefahr nicht direkt von der Versammlung ausgehe, sie jedoch den Anlass für Gewalt erzeuge, könne der „Verhältnismäßigkeitsgrundsatz“ eine Auflösung rechtfertigen, erklärt die Polizei.   PEMÜ