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Fester Platz für Chefinnen

In Schleswig-Holstein gibt es eine neue Frauenquote. Das Land setzt ab sofort eine paritätische Besetzung von Geschäftsführungen und Aufsichtsorganen in Landesunternehmen voraus – etwa bei Sparkassen

Freiwillige Selbstverpflichtungen führten nicht ans Ziel, sagt Ministerin Heinold

Schleswig-Holstein führt eine Frauenquote für die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane von Schleswig-Holsteins Landesunternehmen und Landesbeteiligungen ein. Sie gelte auch für die Verwaltungsräte der öffentlich-rechtlichen Sparkassen, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit. Das Kabinett beschloss den Gesetzentwurf für eine paritätische Besetzung der Ämter auf Vorschlag von Finanzministerin Monika Heinold (Grüne).

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass bei der Besetzung der Gremien Frauen und Männer zu gleichen Teilen berücksichtigt werden müssen. Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern darf nur eine Person betragen. Gehört dem Geschäftsführungsorgan nur eine Person an, sollen Frauen und Männer bei der Neubesetzung alternierend berücksichtigt werden. Für die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Landesbeteiligungen und -unternehmen ist dies bislang nur eine Soll-Vorschrift. Für die Aufsichtsräte von Sparkassen gibt es bisher noch keine Regelung dazu.

Nach Heinolds Angaben zählen zu den Landesbeteiligungen unter anderem das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

„Frauen sind die Hälfte der Bevölkerung, also sollten sie auch zur Hälfte mitbestimmen dürfen. Leider sind wir in puncto Gleichstellung immer noch nicht da, wo wir hinwollen“, begründete Heinold den Gesetzentwurf. Es zeige sich immer wieder, dass freiwillige Regelungen nicht den gewünschten Effekt hätten. „Wirkliche Gleichstellung ist erst dann erreicht, wenn wir keine Quote mehr brauchen. Aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg“, so Heinold. (dpa)

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