südwester: Freifahrt
Breaking News: Eine Straßenbahn zu klauen und mit ihr durch die Stadt zu kurven, ist keine Straftat. Das hat jetzt die Staatsanwaltschaft Braunschweig festgestellt. Laut NDR will sie keine Anklage erheben gegen zwei junge Männer, die Anfang Mai im Straßenbahndepot eine Tram gemopst hatten und am Rathaus sogar zwei Fahrgäste einstiegen ließen. Weil: Weder Depot noch Bahn seien verschlossen gewesen, deshalb sei es weder Einbruch noch Diebstahl. Auch gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr scheide als Tatvorwurf aus, da nachts wenig los gewesen sei und es keine amtliche Erlaubnis für das Steuern einer Bahn brauche. Nur die unbefugte Personenbeförderung als Ordnungswidrigkeit könnte teuer werden, 20.000 Euro Bußgeld drohen. Nächstes Mal also Fahrgäste stehen lassen, merkt sich der südwester.
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