piwik no script img

südwesterFreifahrt

Breaking News: Eine Straßenbahn zu klauen und mit ihr durch die Stadt zu kurven, ist keine Straftat. Das hat jetzt die Staatsanwaltschaft Braunschweig festgestellt. Laut NDR will sie keine Anklage erheben gegen zwei junge Männer, die Anfang Mai im Straßenbahndepot eine Tram gemopst hatten und am Rathaus sogar zwei Fahrgäste einstiegen ließen. Weil: Weder Depot noch Bahn seien verschlossen gewesen, deshalb sei es weder Einbruch noch Diebstahl. Auch gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr scheide als Tatvorwurf aus, da nachts wenig los gewesen sei und es keine amtliche Erlaubnis für das Steuern einer Bahn brauche. Nur die unbefugte Personenbeförderung als Ordnungswidrigkeit könnte teuer werden, 20.000 Euro Bußgeld drohen. Nächstes Mal also Fahrgäste stehen lassen, merkt sich der südwester.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen