Urteil zu Corona in Ischgl

Gericht muss Klage eines Deutschen neu prüfen

Die Opfer des ersten großen europäischen Corona-Ausbruchs im österreichischen ­Ischgl können nach einem Urteil wieder auf Entschädigung hoffen. Ein Urteil aus dem Januar 2022 sei aufgehoben worden, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Wien am Montag mit. Die staatlichen Informationen zu dem Ausbruch im März 2020 seien falsch gewesen. Die Tiroler Landesregierung hatte damals mitgeteilt, dass sich die ersten Personen im Flugzeug bei der Rückreise angesteckt hätten. Die Landesregierung wusste aber, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Es bestehe „eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich“, urteilte das OLG. Das Erstgericht muss nun die Klage des Deutschen gegen Österreich neu prüfen. Laut Kläger soll seine Infektion auf das „Missmanagement der zuständigen Behörden“ zurückzuführen sein. Er fordert Schmerzensgeld sowie Erstattung von Heilungskosten und Verdienstausfällen. (rtr)