Syrien / Deutschland: Urteil gegen Folterer bestätigt
Ein Urteil des Koblenzer Oberlandesgerichts im weltweit ersten Prozess um Staatsfolter in Syrien ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die viereinhalbjährige Haftstrafe gegen den früheren syrischen Geheimdienstmitarbeiter Eyad A. wegen Beihilfe zur Folter und Freiheitsberaubung, wie die Karlsruher Richter am Dienstag mitteilten. Eyad A. hatte zusammen mit einem weiteren früheren Geheimdienstmitarbeiter in Koblenz vor Gericht gestanden. Anwar R. wurde im Januar dieses Jahres unter anderem wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Prozess war durch das Weltrechtsprinzip möglich. Danach können in Deutschland auch von Ausländern in anderen Staaten begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit geahndet werden. (epd)
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