Bewährungsstrafe für prügelnden Professor

Jahrelang hat ein leitender Professor der Uni Göttingen Frauen geschlagen und genötigt

Er soll Frauen geschlagen und sie genötigt haben: Das Landgericht Göttingen hat einen Professor der Universität Göttingen zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht befand den Mann am Mittwoch unter anderem der Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung an drei Frauen für schuldig. Es handele sich „um ein Urteil, mit dem vermutlich niemand richtig zufrieden sein kann“, sagte der Vorsitzende Richter. Das zeige die Komplexität des Verfahrens. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Die erste große Strafkammer des Landgerichts sah es als erwiesen an, dass der Verurteilte ab Juli 2014 über mehrere Jahre vor allem eine ehemalige Doktorandin wiederholt geschlagen hat, „um sie zu bestrafen“. Er habe der Frau unter anderem mit einem Bambusstock auf das Gesäß geschlagen. Auch zu Schlägen auf die Brust der Frau sei es gekommen. Bei den Taten in seinem Büro soll der 58-Jährige die Türen abgeschlossen und gedroht haben, die Zusammenarbeit mit der Frau zu beenden, wenn sie den Bestrafungen nicht zustimmt. Auch bei einer weiteren Doktorandin und einer Institutstechnikerin wurden demnach Körperverletzungen festgestellt. Bei den Taten sei es um die Ausübung von Macht gegangen, sagte der Richter. Das Machtgefälle sei auch ein Grund dafür, dass die Frauen den Mann erst Jahre nach den Taten anzeigten. In einigen Anklagepunkten, unter anderem der sexuellen Nötigung, wurde der Mann freigesprochen.

Kein Verlust des Beamtenstatus

Der Professor, der in leitender Funktion an der Universität gearbeitet hat, ist seit Dezember 2017 nicht mehr im Dienst. Während der Urteilsverkündung schüttelte er mehrfach den Kopf. In mehreren Einlassungen hatte der Mann angegeben, die Taten seien immer einvernehmlich erfolgt und hätten unter anderem das Ziel gehabt, die Leistungen der Opfer zu verbessern. Das Gericht hielt diese Einlassungen für komplett widerlegt. Als strafmildernd sah es das Gericht unter anderem an, dass sich die mediale Berichterstattung bereits nachteilig auf den Mann ausgewirkt habe. Zudem wertete das Gericht das Einräumen der Taten zugunsten des Professors. Die Anzahl der Taten sowie die heftigen Auswirkungen hätten hingegen gegen ihn gesprochen. Zwei Frauen waren in therapeutischer Behandlung.

Als Bewährungsauflagen erließ das Gericht Zahlungen von jeweils 2.500, 500 und 300 Euro an die Opfer. Zudem muss der Verurteilte 2.000 Euro an den Förderverein des Frauenhauses in Göttingen zahlen. Das Gericht beschränkte die Freiheitsstrafe trotz Einzelstrafen von bis zu acht Monaten auf elf Monate, unter anderem, da ein höheres Strafmaß zu einem automatischen Verlust des Beamtenstatus geführt hätte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Freiheitsstrafe gefordert.

Die Universität wollte sich auf Nachfrage nicht zu dem Urteil äußern. „Gerichtsurteile kommentieren wir genauso wenig wie laufende Verfahren“, sagte ein Sprecher. (dpa)