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Archiv-Artikel

Mini-Erfolg für Heilmann

SCHROTTIMMOBILIEN Justizsenator erreicht mehr Schutz, aber keine Beratungspflicht

Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) hat einen Teil seiner Vorschläge für mehr Schutz vor Schrottimmobilien auf Bundesebene durchsetzen können. Sie betreffen aber nur die Arbeit der Notare. Ursprünglich drastischere Forderungen wie Besichtigungs- und Beratungspflicht hatte Heilmann erst gar nicht zur Landesjustizministerkonferenz in Wiesbaden mitgebracht.

Geblieben ist die Forderung, dass Notare dem Käufer mindestens 14 Tage vor der Beurkundung des Kaufvertrags ein Merkblatt zuschicken. Darin soll etwa stehen, welche Belastungen und Risiken ein Kauf mit sich bringt. Zum anderen soll besser als derzeit abgesichert sein, dass die Käufer den Kaufvertrag tatsächlich schon 14 Tage vor dem Notartermin haben. Heilmann soll daraus im Auftrag seiner Ministerkollegen eine Gesetzesänderung formulieren, über die der Bundesrat im Herbst abstimmen könnte.

Die Vorschläge waren Heilmanns erste politische Initiative, unmittelbar nachdem er im Januar ins Amt kam. Sein Vorgänger Michael Braun (CDU) war nach Vorwürfen, in dubiose Machenschaften mit Schrottimmobilien verwickelt zu sein, zurückgetreten. Nach einer Prüfung der Vorgänge bescheinigte das Landgericht, es gebe keine Anhaltspunkte für Straftaten.

Beim Schrottimmobilienhandel kaufen Menschen, die teils dafür gar nicht das nötige Geld haben, übereilt und oft, ohne die Wohnung gesehen zu haben. Eine Pflicht zu Besichtigung, Beratung bei Steuerberater, Hausbank oder Verbraucherberatung und ein Wertgutachten sollten hier gegensteuern. Doch schon im Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses war im Mai von Heilmann dazu nichts mehr zu hören. Er ließ durchblicken, dass er mit diesen Punkten wenig Aussichten auf Rückhalt bei seinen Justizministerkollegen hatte. STEFAN ALBERTI