Jasmin Kalarickal über die CO2-Preis-Regelung bei Wohngebäuden
: Besser, aber nicht gut

Eine schlecht gedämmte Wohnung, in der man vorwiegend zum Fenster hinaus heizt? Bisher konnte das den Ver­mie­te­r:in­nen herzlich egal sein. Auf den Kosten blieben die Mie­te­r:in­nen sitzen. Ab 2023 soll es eine fairere Aufteilung beim CO2-Preis auf Gas und Öl geben – ein überfälliger Schritt. Seit 2021 wird im Gebäudebereich ein CO2-Preis erhoben, um den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver zu machen.

Leider wurde die politische Lenkungswirkung dabei völlig verfehlt: Da Ver­mie­te­r:in­nen bislang die kompletten Kosten an die Mie­te­r:in­nen weitergeben können, gibt es auch keinen Anreiz, auf klimafreundliche Alternativen zu setzen. Die Leidtragenden sind ausgerechnet die, die gar keinen Einfluss darauf nehmen können, in welchem energetischen Zustand das Gebäude ist. Ob alte Heizungen oder Fenster ausgetauscht werden, entscheiden die Ver­mie­te­r:in­nen.

Dieser untragbare Zustand ist lange bekannt. In der Großen Koalition scheiterte eine gerechtere Aufteilung an der Union. Dass die Ampelparteien diesen Missstand nun angehen, ist erst mal eine Verbesserung. Ab 2023 – leider ein halbes Jahr später als im Koalitionsvertrag angekündigt – soll nun bei Wohngebäuden ein Stufenmodell greifen, bei dem der energetische Zustand eines Hauses darüber entscheidet, wie viel Mie­te­r:in­nen zahlen müssen. Je schlechter die Energiebilanz, desto mehr müssen die Ver­mie­te­r:in­nen zahlen. In der schlechtesten Effizienzstufe tragen sie 90 Prozent der Kosten. Ist ein Gebäude aber klimafreundlicher im Energiestandard EH55, müssen die Mie­te­r:in­nen die Kosten alleine zahlen.

Dieses Stufenmodell ist im Grundsatz nicht verkehrt: Ver­mie­te­r:in­nen sollen energetisch sanieren und Mie­te­r:in­nen zum Energiesparen motiviert werden. Nur leider ist dieses Modell im Detail noch immer zu vermieterfreundlich. Warum Mie­te­r:in­nen in der schlechtesten Gebäudeklasse noch 10 Prozent der Kosten tragen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Auch wenn Mie­te­r:in­nen auf ihren Verbrauch achten sollten, den Großteil sollten die Ei­gen­tü­me­r:in­nen stemmen – zumal sie bislang verschont wurden.