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Urteil zu MoriaBerlin durfte nicht aufnehmen

Das Bundesinnenministerium hat rechtmäßig gehandelt, als es dem Land Berlin die Erlaubnis zur Aufnahme von 300 besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen aus dem griechischen Lager Moria verweigerte. Bei solchen Entscheidungen müsse eine bundesweit gleiche Behandlung der Menschen sichergestellt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Hätte Berlin die Menschen 2020 aufgenommen, hätten sie dadurch eine grundlegend andere Rechtsstellung erhalten als die vom Bund aufgenommenen Flüchtlinge. Letztere hätten nämlich nur eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, während die Flüchtlinge in Berlin eine dreijährige Aufenthaltsgenehmigung bekommen hätten. (afp)

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