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DJV: Pressekodex und Kriegsberichterstattung

Aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands sollte der Pressekodex des Deutschen Presserats Journalistinnen und Journalisten dazu verpflichten, auf unzureichende Recherchemöglichkeiten im Konfliktfall hinzuweisen. „Wenn nur eine von zwei Konfliktparteien die Quelle von Informationen ist, müssen die Leserinnen und Leser das erfahren“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Im Krieg gilt: Die Wahrheit stirbt zuerst.“ Gerade bei bewaffneten Auseinandersetzungen sei das Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besonders groß. „Dieser Verantwortung müssen wir Journalistinnen und Journalisten gerecht werden.“ (djv)

Kölner Rosenmontagszug 2022 in Gebärdensprache

Der WDR präsentiert seine Liveübertragung des Rosenmontagszugs in diesem Jahr erstmals auch in einer Gebärdenfassung. Mit dem Angebot möchte der WDR die Veranstaltung einem möglichst breiten Publikum zugänglich machen, da die Teilnahme im Stadion nur begrenzt möglich ist. So wird das seit 2009 vorhandene Angebot mit Live-Untertiteln um eine weitere Facette ergänzt. Um das Programm im Stadion abbilden zu können, haben die Ge­bär­den­dol­met­sche­r:in­nen auch kölsche Begrifflichkeiten im Repertoire. Zu sehen ist die Gebärdenfassung des Rosenmontagszugs über HbbTV, wdr.de und die ARD Mediathek, wo die Sendung auch im Anschluss abrufbar sein wird. Anders als sonst drehen die Fußgruppen, Spielmannszüge und Persiflage-Wagen ihre Runden 2022 durchs Kölner Rhein-Energie-Stadion. 8.800 Jecken werden den Zug im Stadionformat auf den Tribünen erleben. (WDR)

Laufende Netflix-Abos bleiben stabil

Der Streaming-Dienst Netflix darf die Preise laufender Abos nicht ändern. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und gab somit einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) statt, wie der Verband am Dienstag in Berlin mitteilte. „Bei Netflix sind die Bedingungen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten“, sagte Jana Brockfeld, Rechtsreferentin des vzbv. Das Landgericht Berlin habe sich der Auffassung des vzbv angeschlossen, dass die Bedingungen für Preisanpassungen nicht ausreichend transparent seien, hieß es.

(epd)