: Ab sofort keine Wartezeit
Wechsel von Lehrkräften nach Berlin soll schneller gehen
Berlin geht beim Thema Lehrerverbeamtung einen ersten Schritt voran. Ab sofort entfällt die Wartefrist für verbeamtete Lehrkräfte, die aus anderen Bundesländern nach Berlin kommen oder in die Hauptstadt zurückkehren. Das teilte die Senatsverwaltung für Bildung am Mittwoch mit. Seit 2014 mussten Lehrkräfte von außerhalb mindestens fünf Jahre in einem anderen Bundesland verbeamtet gewesen sein, um als Beamte in den Berliner Schuldienst übernommen zu werden. Das sollte verhindern, dass in Berlin angestellte Lehrkräfte für kurze Zeit in ein anderes Bundesland wechseln, dort verbeamtet werden und dann mit Beamtenstatus zurückkehren.
Weil die rot-grün-rote Koalition inzwischen entschieden habe, zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückzukehren, sei die Situation nun aber eine andere, so die Bildungsverwaltung. Der Wegfall der Wartefrist soll dazu beitragen, möglichst schnell qualifizierte Lehrkräfte zu gewinnen. „Bereits mit diesem ersten Schritt wird die Rückkehr zur Verbeamtung für Berliner Lehrkräfte unumkehrbar“, sagte Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse.
„Wir hatten ohnehin Zweifel an der Rechtmäßigkeit der vorgeschriebenen Verweildauer von fünf Jahren als Beamte*r in einem anderen Bundesland“, hieß es am Mittwoch vom Berliner Vorsitzenden der Bildungsgewerkschaft GEW, Tom Erdmann. „Auch, weil das Verbot zuletzt zunehmend ausgehebelt wurde: Die verbeamtete Lehrkraft verblieb offiziell im Herkunftsbundesland, bis sie die fünf Jahre ‚voll‘ hatte, und ließ sich bis dahin als Lehrkraft nach Berlin abordnen.“
Mit einer Zulage
„Ende März werden wir, wie angekündigt, unseren Zeit- und Maßnahmenplan im Rahmen des 100-Tage-Programms vorstellen“, kündigte Busse an. Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass Berlin das Höchstalter für Verbeamtung – derzeit liegt es bei 45 Jahren – „temporär“ auf 52 Jahre erhöhen will, damit möglichst viele Lehrkräfte zum Zuge kommen. Dennoch werden nach Schätzungen der Bildungsgewerkschaft GEW rund 7.000 Berliner Lehrkräfte nicht verbeamtet werden können, weil sie zu alt sind oder die gesundheitlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.
Unklar ist auch noch, wie eine Kompensationsregelung für diejenigen gestaltet werden soll, die nicht verbeamtet werden können. Die Bildungsverwaltung hatte bereits Entlastungsstunden ins Spiel gebracht, quasi einen Freizeitausgleich. Einen solchen Sonderweg erlaube die Tarifgemeinschaft der Länder aber nicht, in der Berlin Mitglied ist, hatte GEW-Tarifexperte Udo Mertens erklärt. Möglich sei aus seiner Sicht aber eine „Zulagenregelung“, die ein Gehaltsplus für jede Lehrkraft von bis zu 800 Euro bedeuten könnte. (taz, dpa)
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