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Griechenland zu unsicher

Das Bremer Oberverwaltungsgericht hat geurteilt: In Griechenland sind die Grund- und Menschenrechte von Flüchtlingen nicht gesichert. Deshalb dürfe ein Flüchtling unter Umständen in Deutschland einen zweiten Asylantrag stellen, auch wenn Griechenland ihm zuvor Schutz zugesagt habe. Geklagt hatte ein Syrer. (dpa)