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Besser genau hingucken:Wie vegan ist das denn?

Zum Beispiel Apfelsaft und Senf: In Lebensmitteln, bei denen man es nicht vermuten würde, verstecken sich manchmal tierische Inhaltsstoffe

Auf der Packung steht „100 % Frucht“. Der darin enthaltene Apfelsaft ist aber nicht unbedingt vegan. Viele Obstsäfte werden mit Gelatine geklärt: Die aus Knochenmark, Knorpeln oder Haut von Rindern oder Schweinen gewonnene Substanz bindet Trübstoffe und macht das Getränk schön klar. Da die Gelatine danach wieder herausgefiltert wird, gilt sie als Verarbeitungshilfsstoff und muss in den Zutaten nicht gelistet werden. Selbst das aufmerksamste Studieren der Inhaltsstoffe nützt also nichts. Wein und Bier können ebenfalls mit Gelatine, Hühnereiweiß oder Fischblase geschönt sein, und auch bei Essig werden in der Regel tierische Klärmittel eingesetzt. Da Essig wiederum in Produkten wie Senf, Ketchup oder Gewürzgurken enthalten ist, sind auch diese nicht vegan.

Als Binde- und Geliermittel kommt Gelatine etwa in Fruchtgummi, Marshmallows, Tortenguss und auch in Frühstückscerealien vor, etwa in den Toppas von Kellogg’s. Dort taucht sie in der Zutatenliste auf.

Wenn man sich konsequent vegan ernähren möchte, genügt es also nicht, Eier, Milchprodukte und Honig wegzulassen, man muss beim Einkauf schon ganz genau hinsehen. Tierprodukte tauchen auch in Form von Molkenpulver, Laktose oder Farbstoffen auf. So können etwa rote Produkte Karmin enthalten: Der Zusatzstoff wird durch das Auskochen weiblicher Schildläuse gewonnen und färbt zum Beispiel die roten M&Ms, Marmelade, Zahnpasta und Lippenstifte – übrigens auch Naturkosmetik, denn es handelt sich bei den zerquetschten Läusen um ein „natürliches Produkt“. Auf Zutatenlisten tarnt sich Karmin als E120 (Lebensmittel) oder CI 16255 (Kosmetik) und ist für Laien kaum erkennbar. Auch Campari und Aperol wurden früher mit Karmin gefärbt, mittlerweile sind die Hersteller auf synthetische Farbstoffe umgestiegen.

Eine verlässliche Einkaufshilfe ist das V-Label, ein international anerkanntes und geschütztes Siegel, das in Deutschland von der Organisation ProVeg vergeben wird. Das grüne, mit einem Blatt versehene V-Signet im gelben Kreis gibt es in den Kategorien „vegan“ sowie „vegetarisch“. Als „vegan“ gekennzeichnete Produkte enthalten keine Zutaten, Komponenten oder Verarbeitungshilfsstoffe tierischen Ursprungs. Die eingangs beschriebenen mit Gelatine geklärten Getränke bekämen das Siegel also nicht. Auch die Veganblume der Vegan Society ist hierzulande auf zahlreichen Produkten zu finden, etwas seltener ist noch das hellgrüne Eco-Veg-Siegel für vegane Produkte in Bioqualität.

Kaum zu glauben, doch selbst Früchte sind nicht immer vegan: Äpfel, Pfirsiche, Kaffeebohnen und Nüsse können mit Schellack aus Schildlaus-Sekret oder Bienenwachs überzogen sein, damit sie glänzen und länger halten. Vor einiger Zeit ging zudem durch die Medien, dass Avocados nicht vegan seien, da beim Anbau für die Bestäubung Bienen, auf unnatürliche Weise gehalten, über weite Strecken transportiert werden. Die „Wander­imkerei“ ist auch bei anderen Obst- und Gemüsesorten wie Brokkoli, Kirschen oder Gurken üblich.

Wo beginnt und wo endet „vegan“? Wie sieht es mit Feigen und Datteln aus, bei deren Bestäubung in jeder Frucht eine Wespe verendet, die man mitisst? Wie vegan ist Demeter-Gemüse, das mit Hornmistpräparaten gedüngt wird? Das V-Label greift hier nicht: Es berücksichtigt Produkte erst ab dem Zeitpunkt der Ernte und stellt keine Anforderungen an Bestäubung oder Düngung. Wo die Grenze gezogen wird, entscheiden Veganer ganz individuell.

Einige verarbeitete Produkte sind „zufällig“ Tierprodukt-frei: etwa die Pringles Original Chips in der roten Packung, die Schokoladensorten Marzipan und Halbbitter von Ritter Sport, Croissants zum Aufbacken von Knack und Back oder die Neapolitaner-Schnitten von Manner. Auch nach dem deutschen Reinheitsgebot gebrautes Bier darf nicht mit Tierprodukten geklärt werden.

Katja-Barbara Heine

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