: richtigstellung
Am 29. Juli haben wir über die Anklageerhebung gegen die früheren Vorgesetzten des Krankenpflegers und Serienmörders Niels Högel am Klinikum Oldenburg berichtet. Irrtümlich haben wir geschrieben, dass sich auch ein ärztlicher Leiter der Anästhesiestation nach einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg verantworten müsse. Das ist falsch. Das Gericht hat die Anklage gegen den Mann nicht zugelassen. Wir bedauern den Fehler. Die Redaktion
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen