: Schadenersatz für VW-Kundin
BGH spricht Käuferin Geld zu, die ihr Auto behalten wollte
Wer einen VW Diesel mit manipulierter Software gekauft hat, dem kann Schadenersatz zustehen – auch wenn er sein Auto behält. Der Bundesgerichtshof erklärte am Donnerstag, dass einer Passat-Käuferin ein sogenannter kleiner Schadenersatzanspruch zustehe. Dabei geht es um die Wertminderung des Fahrzeugs.
Die Klägerin hatte kurz vor Bekanntwerden des Dieselskandals einen gebrauchten Passat gekauft. Dieser hatte einen manipulierten Dieselmotor. Vor dem Landgericht Rottweil klagte sie dann auf den Ersatz des Minderwerts ihres Autos und beantragte außerdem die Feststellung, dass VW ihr darüber hinausgehende Schäden ersetzen müsse, die aus der Manipulation resultierten. Das Landgericht wies die Klage ab, das Oberlandesgericht Stuttgart sprach ihr aber den kleinen Schadenersatz zu.
Dagegen legten die Klägerin und VW Revision beim BGH ein. Beide Revisionen blieben ohne Erfolg. VW sei zu Schadenersatz verpflichtet, erklärte der BGH. Die Klägerin könne das Auto zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen. Sie könne das Auto aber auch behalten und den Betrag verlangen, um den sie das Auto zu teuer erworben habe. (Az. VI ZR 40/20) (afp)
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen