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Versagen bei den Grünen

Nach Parteizoff werden die Grünen im Saarland bei der Bundestagswahl nicht wählbar sein

Von Christoph Schmidt-Lunau

Das Saarland-Virus hat jetzt die Grünen voll erwischt. Vor dem saarländischen Landeswahlausschuss scheiterte die zerstrittene grüne Landespartei am Freitag. Damit werden bei der Bundestagswahl im September auf den Stimmzetteln im Saarland die Grünen nicht mit Zweitstimme wählbar sein.

Das vor dem Landeswahlausschuss unterlegene „Grüne Bündnis Saar“, eine innerparteiliche Gruppierung, die im Juli eine zweite Wahl der Landesliste durchgesetzt hatte, kündigte gegenüber der taz eine Beschwerde an. Darüber muss der Bundeswahlleiter spätestens am 5. August entscheiden. Die ebenfalls umstrittene Kandidatinnenliste der Saar-Linken wurde dagegen zugelassen.

Damit findet für die Saar-Grünen der Streit über die Kandidatur ihres ehemaligen Landesvorsitzenden Hubert Ulrich ein bitteres Ende. Der hatte sich nach der verlorenen Landtagswahl 2017 eigentlich zurückgezogen, um Platz für einen Neuanfang zu machen.

Doch in einem Coup ließ der 63-jährige Politiker sich im Juni auf einem Landesparteitag zum Spitzenkandidaten wählen.

Mit einer Anfechtung der Liste konnten die Ulrich-GegnerInnen die Annullierung dieser Wahl erreichen. Es folgte ein juristisches Tauziehen. Am 17. Juli wählte ein zweiter Parteitag eine neue Liste. Weil das Bundesschiedsgericht für diesen zweiten Parteitag die Delegierten aus Ulrichs Ortsverband Saarlouis ausgeschlossen hatte, beschwerten sich sieben von ihnen beim Landeswahlausschluss, mit Erfolg.

An der Saar werden rund 1 Prozent der bundesweit möglichen Stimmen vergeben. Den entscheidenden Fehler machte das Schiedsgericht der grünen Bundespartei, das die Delegierten von Ulrichs Ortsverband Saarlouis vom Landesparteitag ausgeschlossen hatte.

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