ausbürgerungen
: Die juristische Ebene reicht nicht

Die Ausbürgerung von „illegalen Doppelstaatlern“ ist ein politischer Skandal, der bisher nur juristisch diskutiert wurde. Politiker konnten auf ein Staatsangehörigkeitsgesetz verweisen, nach dem der Besitz von zwei Pässen eben verboten sei. Jetzt ist es wiederum Juristen gelungen, die Ausbürgerung von integrierten Deutschtürken in Frage zu stellen. Wenn die Anwälte mit ihrem Rechtsgutachten durchkommen, haben sie die deutschen Paragraphenreiter mit ihrer eigenen Waffe geschlagen.

KOMMENTAR VON NATALIE WIESMANN

Eine gute Gelegenheit, das Thema doppelte Staatsangehörigkeit wieder auf die politische Ebene zu heben. Offensichtlich geht ein Verbot, das die CDU durch ihre Kampagne gegen die doppelte Staatsangehörigkeit durchgesetzt hat, völlig an den Bedürfnissen der Eingewanderten vorbei. Eine Auswirkung davon ist die wissentliche oder unwissentliche Umgehung des Gesetzes. Die stagnierende Zahl der Einbürgerungen in Deutschland ist eine weiteres Indiz dafür.

Dabei geht es den MigrantInnen immer weniger um die tatsächlichen Bindungen in die Türkei: Sie glauben nur nicht daran, dass sie mit dem deutschen Pass als Deutsche angenommen werden und wollen ich auf diese Weise eine symbolischen Heimat offen halten. Dass das Stück Papier mit solchen Emotionen behaftet ist, ist nicht zuletzt die Folge einer Debatte, welche die doppelte Staatsangehörigkeit mit einer „Zerissenheit zwischen den Kulturen“ in Verbindung bringt.