Mietwohnungen: Umwandlung erschwert
Berlin erschwert die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Der Senat hat am Dienstag dazu eine Rechtsverordnung beschlossen. Darin wird die ganze Stadt als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – Umwandlungen in Gebäuden ab fünf Wohnungen bedürfen dann einer behördlichen Genehmigung. Diese ist nur dann zu erteilen, wenn das Wohnungseigentum zur eigenen Nutzung an mindestens zwei Drittel der Mieter*innen veräußert werden soll. Der Berliner Mieterverein forderte eine restriktive Auslegung der Regelung in den Bezirken: Eigentümer*innen sollten notariell aufgesetzte Willenserklärungen der Mieter*innen zum Kauf vorlegen. Eine entsprechende Arbeitshilfe des Senats für die Bezirke wird erstellt. Das Gesetz ist bis Ende 2025 befristet. (dpa, taz)
Gemeinsam für freie Presse
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen