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verboten

Guten Tag,

liebe Leser*innen!

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Unternehmen ihren Angestellten das Kopftuch verbieten dürfen. Allerdings müssten im Betrieb dann auch Glitzerkruzifixe von den Hälsen und Kippot von den Köpfen verschwinden. Betroffen waren eine Drogerieverkäuferin und eine Erzieherin aus Hamburg. Die Kita darf jetzt sagen: Tuch weg oder du fliegst. verboten liebt Verbote und fragt sich, wie noch mehr verboten werden kann. Vielleicht die Marken, die Er­zie­he­r*in­nen tragen? Man stelle sich vor, ein Kind kommt aus einer anständigen Adidas-Familie und möchte wegen ­eines coolen Kindergärtners

zu Nike konvertieren.

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