piwik no script img

verboten

Guten Tag,

liebe Leser*innen!

Der Europäische Gerichtshof hat geurteilt, dass Unternehmen ihren Angestellten das Kopftuch verbieten dürfen. Allerdings müssten im Betrieb dann auch Glitzerkruzifixe von den Hälsen und Kippot von den Köpfen verschwinden. Betroffen waren eine Drogerieverkäuferin und eine Erzieherin aus Hamburg. Die Kita darf jetzt sagen: Tuch weg oder du fliegst. verboten liebt Verbote und fragt sich, wie noch mehr verboten werden kann. Vielleicht die Marken, die Er­zie­he­r*in­nen tragen? Man stelle sich vor, ein Kind kommt aus einer anständigen Adidas-Familie und möchte wegen ­eines coolen Kindergärtners

zu Nike konvertieren.

Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen

Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen