Neonazi-Urteil bestätigt

MAGDEBURG ap ■ Das Landgericht Magdeburg hat sechs Neonazis der gemeinschaftlich begangenen gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Es wies damit gestern eine Berufungsklage ab, die eine härtere Bestrafung der Skinheads wegen versuchten Totschlags verlangt hatte. Bei einem Angriff der Neonazis auf junge Leute aus der linken Szene waren vor gut zwei Jahren in Schönebeck in Sachsen-Anhalt zwei Männer und zwei Frauen zwischen 18 und 21 Jahren zum Teil schwer verletzt worden. Das Gericht befand, dass bei Tritten gegen den Kopf eines Opfers nicht grundsätzlich versuchter vorsätzlicher Totschlag unterstellt werden kann. Allerdings ändere dies nichts daran, dass Tritte gegen den Kopf generell lebensgefährlich seien. Doch im Ergebnis der Beweisaufnahme sei nicht feststellbar, dass die Angeklagten mit dem Vorsatz handelten, einen der Geschädigten umzubringen. Vertreter der Opfer erwägen gegen das Urteil weitere rechtliche Schritte.