nachrichten
:

Kein Prozess gegen NS-Wächter

Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat das Ermittlungsverfahren gegen den aus den USA nach Deutschland ausgewiesenen ehemaligen KZ-Wächter Friedrich Karl B. wegen des Verdachts der Beihilfe zum Mord eingestellt. Dem 95-Jährigen wurde zur Last gelegt, als Wachmann im Konzentrationslager Neuengamme, Nebenlager Meppen-Dalum oder Meppen-Versen, zwischen dem 28. Januar 1945 und dem 4. April 1945 durch die Bewachung eines Marsches zur Evakuierung der Nebenlager einen Beitrag zum Tod vieler Gefangener geleistet zu haben. Da der Mann sich nicht als Beschuldigter vernehmen lassen wollte und die Beweise nicht ausreichten, war laut Generalstaatsanwaltschaft ein hinreichender Tatverdacht nicht zu begründen. (dpa)

Obdachlose leiden in der Pandemie

Die Coronakrise hat die Probleme von Obdachlosen in Schleswig-Holstein verschärft. „Die anhaltend hohe Zahl der von Wohnungslosigkeit bedrohten oder betroffenen Menschen gibt Anlass zur Sorge“, sagte Landespastor Heiko Naß. 2020 hätten 7.343 Menschen die Angebote der Wohnungshilfe der Diakonie genutzt. Das waren zwar etwas weniger als 2019, die Diakone geht jedoch von einer hohen Dunkelziffer aus. Zudem seien nicht alle Hilfsprojekte in der Pandemie erreichbar gewesen. „Ohne mehr bezahlbaren Wohnraum können wir das Problem nicht nachhaltig bekämpfen“, sagte Naß. (dpa)

Antisemitismus auf dem Platz

Mit Handlungsempfehlungen will das Land Niedersachsen gegen Antisemitismus im Fußball vorgehen. „Wer im Sport Judenfeindlichkeit wahrnimmt, der muss dagegen einschreiten“, sagte Justizministerin Barbara Havliza (CDU). „Das gilt für Lieder in der Fankurve genauso wie für dumme Sprüche im Vereinsheim.“ Sie nahm eine Broschüre zum Umgang mit Antisemitismus entgegen, die von der Gedenkstätte für das ehemalige Konzentrationslager Bergen-Belsen und vom Jüdischen Weltkongress entwickelt worden war. (epd)

Tests für Lehrer und Schüler

Alle Lehrer und Schüler in Schleswig-Holstein müssen sich nach Ostern regelmäßig verpflichtend Coronatests unterziehen. Die Pflicht gilt für alle Personen, die in den Schulen anwesend sind. Das teilte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) am Mittwoch mit. Nach den Ferien würden an den Schulen zwei Selbsttests pro Woche angeboten. (dpa)