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Archiv-Artikel

Kein Extremismuscheck für Elitesoldaten

RECHTSEXTREMISMUS Die unteren Ränge werden nicht darauf überprüft, ob Neonazis unter ihnen sind

Die SEK unterliegen keiner besonderen Überprüfung

HAMBURG taz | Auf die „Boarding Kompanie“ ist die Bundeswehr sehr stolz. Die „Spezialisierten Einsatzkräfte Marine“ (SEKM) im schleswig-holsteinischen Eckernförde, betont sie im Internet, seien „einzigartig in der Bundeswehr“. Am Mittwoch berichteten taz und NDR, das zu dieser Eliteeinheit auch der Neonazi Julien L. gehört – zugleich Gesinnungsgenosse des Rechtsextremen Thomas B., der wegen möglichen Bombenbaus in Haft sitzt. Weiteres Nachfragen bei der Bundeswehr ergab: Kontrollmechanismen, welche Personen hier zu Elite-Soldaten trainiert werden, bestehen offenbar kaum.

„Die SEK unterliegen keiner besonderen Überprüfung“, erklärt ein Sprecher der Bundeswehr der taz. Die Einheiten seien zwar besondere Truppen, aber die Überprüfungen der ihnen angehörigen Personen unterlägen keinen besonderen Regularien, sagt er weiter. Grundsätzlich führten sie auch keine Regelüberprüfung bei durch, erklärt der Pressesprecher.

Rechtsextreme brüsten sich immer wieder gedient zu haben. Thomas B. war laut Veröffentlichungen der Antifa Freiburg als Zeitsoldat bei den Krisenreaktionskräften der Bundeswehr. Im August stellte die Polizei beim Kader der NPD-Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ (JN) aus Weil am Rhein Material für die Herstellung von Sprengstoff sicher. Nicht unweit, in Lörrach wohnt Julien L., ebenfalls Mitglied der JN.

Die Problematik möchte der Sprecher nicht bagatellisieren. Er betont, dass, wenn höhere Geheimhaltungsstufen erreicht würden, die Hintergründe der Soldaten überprüft würden. Ebenso würden Personen überprüft, die in Bereichen tätig seien, die durch Sabotage besonders anfällig wären.

Doch in der Funktionsebene vom Julien L. in der SEK Boarding Kompanie, Team Nr. 5 greifen diese Kriterien nicht. Deshalb kann ein Neonazi-Kader dort spezielle Kampftechniken lernen. Seine Einheit soll Handelsschiffe gegen Piraten zu verteidigen und die Schiffe der Freibeuter zu entern.

Was nun mit Julien L. passiert, möchte die Bundeswehr nicht sagen. Sie will jedoch „eine Überprüfung einleiten“. Denn jeder Soldat habe mit dem Eid ein Bekenntnis zum Grundgesetz abgelegt. „Diese Treupflicht endet nicht am Kasernentor“ versichert der Sprecher. Zeitsoldaten können bei schweren Dienstverstößen, Straftaten, Drogendelikten oder eben auch in Fällen aktiver Tätigkeit gegen die Verfassung aus der Truppe entfernt werden. „Zu dem Einzelfall dürfen wir uns aber nicht äußern“, sagt der Bundeswehrsprecher. ANDREAS SPEIT