Hunde wollen ewig leben

Verwaltungsgericht: Pudel werden weiter frisiert

Schöne neue Parallelwelt Hund: Wie weder Doggy Dogg noch das liebe Tiermagazin Wuff meldet, sondern ganz brav AFP, dürfen Hunde während des Lockdowns weiter in Hundesalons frisiert werden. Das aktuell geltende Verbot von Friseurdienstleistungen umfasse nur entsprechende Dienstleistungen an Menschen, befand das Verwaltungsgericht Münster in einem am Mittwoch bekannt gegebenen Beschluss. Also, Leinen los und waschen, föhnen, schneiden! Nach derselben Logik dürfen auch Hundekabaretts, Hundestadt­thea­ter, Hundebillardsalons und Ladenketten für den speziellen Hundebedarf („Puffi für Wuffi“ u. v. a.) weiter geöffnet bleiben. Das Urteil in Münster wurde vor Ort mit einem freudigen Wedeln und aufgeregtem Gekläff begrüßt; aus den Reihen der Verteidigung war außer Gewöll und einem mauen „Mau“ nichts herauszukriegen. Freude herrschte auch bei der klagenden Innung: Die Termine in den Hundesalons waren bereits am selben Abend bis weit in den Sommer 2021 hinein vergeben. Tierschutzämter denken derweil über ein Vermittlungstelefon nach, an das am Ende eh wieder niemand rangeht. Für die treue Hundewelt ist der Beschluss von Münster ein weiterer Erfolg an einer unendlichen Leine von Erfolgen.