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Archiv-Artikel

Schacht Konrad

Wie ein Wahrzeichen ragt der Förderturm des still gelegten Eisenerzbergwerks Konrad aus der flachen Landschaft bei Salzgitter. Die nach dem früheren deutsch-nationalen Reichstagsabgeordneten und langjährigen Aufsichtsratsvorsitzenden der Salzgitter AG, Konrad Ende, benannte Grube war nur elf Jahre in Betrieb, bevor sie 1975 wegen Unrentabilität wieder geschlossen wurde. Um die Arbeitsplätze zu erhalten, warb der Betriebsrat für eine anderweitige Nutzung. Wegen der intakten Infrastruktur unter Tage erschien der Schacht gut geeignet als Endlager. 1982 beantragte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beim Land Niedersachsen dafür die Genehmigung.

Mit dem Amtsantritt der rot-grünen Bundesregierung schien das Projekt Konrad für kurze Zeit vom Tisch. Denn im Koalitionsvertrag stand ausdrücklich, dass in Deutschland nur ein einziges Endlager für alle Arten von Atommüll eingerichtet werden soll. Konrad kann aber keine stark strahlenden Abfälle aufnehmen.

Der Bund hielt den Genehmigungsantrag trotzdem aufrecht. In einem grotesken Schwarzer-Peter-Spiel schoben sich in der Folgezeit die Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne/Bund) und Wolfgang Jüttner (SPD/Land) die Verantwortung zu. Während sich Jüttner von Berlin zur Genehmigung genötigt sah, verwies Trittin darauf, dass Niedersachsen die zuständige Behörde sei. Keiner der beiden wollte ein Nein auf seine Kappe nehmen, denn im Hintergrund drohte die Stromwirtschaft mit Schadenersatzforderungen.

2002 erging der Planfeststellungsbeschluss. Danach können bis zu 300.000 Kubikmeter schwach- und mittelradioaktive Abfälle in dem Bergwerk eingebunkert werden. Eine Landwirtsfamilie und Kommunen haben gegen die Genehmigung geklagt. Die Klagen haben aufschiebende Wirkung, weil das BfS auf sofortigen Vollzug der Genehmigung verzichtete. Die rechtlichen Auseinandersetzungen können sich noch mehrere Jahre hinziehen.