Bamf-Skandal verpufft

Bremer Landgericht weist Anklage zu Asyl-Vorwürfen fast ganz zurück

Im sogenannten Bamf-Skandal wird der größte Teil der Anklage nicht zur Verhandlung zugelassen. Das hat das Landgericht Bremen am Freitagnachmittag mitgeteilt. Die 250-seitige Anklageschrift beruhte auf im Jahr 2018 mit großem medialen Getöse erhobenen Vorwürfen gegen die beurlaubte Leiterin der Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), ­Ulrike B. Sie wurde bezichtigt, massenhaft Menschen ohne ausreichende Grundlage Asyl gewährt und damit 121 Straftaten verübt zu haben.

Mehrere der als Straftaten gewerteten Bescheide sind inzwischen jedoch von Verwaltungsgerichten bestätigt worden. Dabei ging es meist um Dublin-Verfahren. Nach über einem Jahr der Prüfung hält das Landgericht nun die Vorwürfe gegen Ulrike B. und vermeintliche Mittäter nur noch in einer Handvoll Fälle für so substanziell, dass verhandelt werden muss. So wird der Hildesheimer Anwalt Irfan C. verdächtigt, vier Ausländer eingeschleust und zwei zur missbräuchlichen Asylantragstellung verleitet zu haben. Bei Ulrike B. ist von möglicher Vorteilsnahme die Rede: So sind zwei Hotelübernachtungen im Wert von 65 Euro offenbar nicht ordnungsgemäß quittiert oder die Belege nicht regelkonform abgeheftet worden. Benno Schirrmeister