: Mehr Zeit für Studenten-Klagen
Entgegen ihrer Ankündigung führt die Landesregierung frühestens 2007 Studiengebühren ein. Gegner sehen nun größere Chancen, mit einer Klage die Abgabe zu verhindern. „Ein gutes Zeichen“
von ANNIKA JOERES
Studierende in NRW haben jetzt größere Chancen, die drohenden Gebühren zu verhindern: NRW-Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP) kündigte am Wochenende an, die Studiengebühren von 500 Euro pro Semester frühestens ab dem Wintersemester 2007/2008 einzuführen. Der Grund ist der so genannte Vertrauensschutz. „Nach einer möglichen Verabschiedung des Gesetzes spätestens Mitte kommenden Jahres muss den bereits Studierenden eine Frist von einem Jahr gewährt werden“, sagte Pinkwart.
Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler aus Münster sieht nun bessere Möglichkeiten, gegen die Gebühren vorzugehen: „Das ist ein sehr gutes Zeichen.“ Nun bliebe mehr Zeit, den Protest zu organisieren. Achelpöhler bereitet gerade für das „Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in NRW“ ein Gutachten vor, das später die Grundlage für Klagen sein könne. Bisher fehlten aber konkrete Angaben, wie und wo die Studierenden ihr Geld abliefern müssen. „Nur deswegen können wir noch nicht klagen.“
Ursprünglich hatte die neue schwarz-gelbe Landesregierung Gebühren für das Erststudium schon im nächsten Sommersemester angekündigt. Ein offensichtlich nicht einzuhaltender Termin: Auch andere CDU-regierte Bundesländer wie Bayern und Baden-Württemberg mussten ihre Gebührenpläne immer wieder verschieben. Mit diesen Ländern wolle NRW nun auch zusammen arbeiten, sagte Pinkwart. „Wir brauchen ein gerichtsfestes Gesetz“, so der Minister.
Das wird es nach Ansicht von Ernest Hammerschmidt nicht geben. „Wir haben noch eine Chance, dieses unsoziale Gesetz zu kippen“, sagt der Sprecher des Aktionsbündnisses. Solange es nicht den Landtag passiert habe, sei jetzt genügend Zeit, über die Unis Druck auszuüben.
Der Landesregierung bleibt ebenfalls Zeit, die vielen ungelösten Fragen der neuen Gebühren zu beantworten. Unklar ist bislang, wer die 500 Euro eintreibt, ob auch Bafög-BezieherInnen zahlen müssen und wer den Studierenden die versprochenen Kredite gewähren soll.