: Verfahren, Verhandlungen, Verurteilungen
Seit mehr als vier Jahren müht sich die Berliner Justiz, den Bankenskandal aufzuklären. Bislang ist noch nicht viel herausgekommen, obwohl es erste Urteile in Strafprozessen gab. Andere verzögern die Verteidiger immer wieder
Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, der morgen nach vierjähriger Ermittlungsarbeit eröffnete Prozess gegen Landowsky und Co (siehe oben) bestätigt diese Binsenweisheit. Aber oft ist die Justiz gar nicht selbst Schuld an langwierigen Verfahren. Wer einmal erlebt hat, mit welchen juristischen Tricks in einem anderen Bankprozess der Anwalt der Verteidigung immer wieder die Urteilsverkündung hinauszögert, merkt: Für ein rechtsstaatliches Strafverfahren müssen die Beteiligten vor allem eines mitbringen – Geduld.
Bereits mehrfach ist die Urteilsverkündung im Verfahren gegen die ehemaligen Vorstandsmitglieder der Landesbank (LBB), Ulf-Wilhelm D. und Jochem Z., verschoben worden. Ihnen wird zur Last gelegt, einen verlustreichen Immobilienfonds, der hohe Steuervorteile für Manager und vermögende Anleger bot, für die Bank zurückgekauft zu haben, um die Anleger und sich selbst zu entlasten. Die Anklage hatte in ihrem Plädoyer für Z. ein Jahr Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe gefordert. Der Prozess hatte vor über einem Jahr begonnen.
In einem weiteren Verfahren waren die beiden LBB-Vorstände im Februar wegen Bilanzfälschung zu Geldstrafen verurteilt worden, und zwar zu 90.000 beziehungsweise knapp 60.000 Euro. Die Verteidigung hatte dagegen Revision eingelegt.
Vor dem Landgericht wird darüber hinaus gegen die ehemaligen Aubis-Chefs Klaus Wienhold und Christian Neuling wegen Betruges verhandelt. Sie sollen in ihren Wohnkomple- xen überhöhte Heizkosten zu Lasten der Bankgesellschaftstochter Berlin Hyp abgerechnet haben. In einem weiteren Verfahren wurde Wienhold zu einer Geldstrafe von 50.000 Euro verurteilt. Er soll mit weiteren Personen rund 2.000 Mieter durch falsche Betriebskostenabrechnungen betrogen haben. Weitere Strafverfahren sind bereits in Sicht. Neben dem morgen beginnenden Aubis-Prozess sind dies: ein Untreue-Verfahren im Zusammenhang mit einem überhöhten Kaufpreis für eine Immobilie. Auf der Anklagebank werden der ehemalige Bankgesellschaftschef und der maßgeblich für die Immobilienfondskonstruktion verantwortliche ehemalige Geschäftsführer der Banktochter IBG Platz nehmen, teilte die Finanzverwaltung im Juli mit. Zudem werde es zu einem Strafverfahren gegen vier Angeklagte, darunter den Ex-IBG-Chef, wegen Grunderwerbssteuerhinterziehung im Zusammenhang mit der Abwicklung von Grundstückskaufverträgen mit verschiedenen Fondsgesellschaften kommen.
In einem Zivilverfahren hat sich Landowsky gegen die Bank durchgesetzt. Die hatte ihn wegen der Aubis-Kredite auf Schadenersatz verklagt. Das Kammergericht wies im März die Berufung der Bank gegen eine Entscheidung des Landgerichtes zurück, das die Schadenersatzforderung abgewiesen hatte. Auch in arbeitsrechtlichen Verfahren setzten sich Exmanager juristisch häufig erfolgreich zur Wehr.
Hans-Jürgen Lindemann von der Bürgerinitiative Bankenskandal findet es denn auch „zweitrangig, die Bewältigung des Skandals vordergründig juristisch zu sehen“. Wichtiger sei es, die Geschäftsgrundlage für derartiges Fehlverhalten zu entziehen. Eine Konstruktion wie die der Bankgesellschaft hätte es nicht geben dürfen. ROT