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Babys dürfen in den Landtag

Grüne und Landtagsverwaltung in Thüringen schließen Vergleich

Es ist eine Einigung für mehr Kinderfreundlichkeit in der Politik, die eigentlich selbstverständlich sein sollte: Abgeordnete des Thüringer Landtags können Babys mit zu den Plenarsitzungen nehmen. Darauf verständigten sich die Grünen-Landtagsfraktion und die Spitze der Landtagsverwaltung am Montag in einem Verfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof in Weimar. Nach dem erzielten Vergleich können Kleinkinder im Alter von bis zu einem Jahr mit ins Plenum genommen werden, solange die Kinder den Parlamentsbetrieb nicht stören, wie ein Gerichtssprecher sagte. Bei älteren Kindern soll der Landtagspräsident oder die Landtagspräsidentin im Einzelfall entscheiden.

Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung war ein Vorfall vom Herbst 2018, als der damalige Landtagspräsident Christian Carius (CDU) eine Grünen-Abgeordnete mit ihrem wenige Wochen alten Sohn aus dem Plenarsaal verwies. Die Grüne Madeleine Henf­ling und ihre Fraktion zogen daraufhin vor den Verfassungsgerichtshof. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Astrid Rothe-Beinlich, lobte die erzielte Einigung und sprach von einem Signal auch für andere Parlamente. „Erstmals gibt es zur Mitnahme von Kindern eine schriftlich fixierte und damit verbindliche Regelung“, sagte sie. (afp, dpa)

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