: Frauen waren deutlich qualifizierter
MÄNNER In einem Brief kritisiert die Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe das Besetzungsverfahren um den Bürgerschaftsdirektor. Zwei Bewerberinnen seien deutlich besser geeignet als der Ausgewählte
Die Leiterin der Landesgleichstellungszentrale, Ulrike Hauffe, hat das Besetzungsverfahren um die Position des Bürgerschaftsdirektors kritisiert. „Ich kenne Frank Pietrzok gut und weiß, dass er ein kompetenter und angenehmer Politiker ist“, sagte sie vergangene Woche der taz. Das reiche aber nicht, um ihn zum „besten“ Kandidaten in der Konkurrenz der Bewerber um die gut dotierte Stelle des Bürgerschaftsdirektors zu erklären. In einem Brief hat Hauffe daher den Bürgerschaftsvorstand aufgefordert, seine Entscheidung zu korrigieren.
Denn, so die Frauenbeauftragte, die Bürgerschaftsverwaltung habe sich selbst einen Frauenförderplan gegeben – und gleich zwei Bewerberinnen seien mindestens so qualifiziert gewesen wie Pietrzok und hätten daher nach dem Frauenförderplan ernsthaft eine Chance bekommen müssen. Eine ist eine frühere Staatssekretärin aus Berlin, die andere die derzeitige kommissarische Bürgerschaftsdirektorin Antje Grotheer-Hüneke, die diese kommissarische Leitung schon einmal für zwei Jahre ausgeübt hat.
Hauffe hat Akteneinsicht genommen und – wie die Grünen – mehrere formale Fehler im Verfahren festgestellt. „Ob und in welcher Weise die beruflichen Erfahrungen der Bewerber und Bewerberinnen Berücksichtigung gefunden haben, ist der Akte nicht zu entnehmen“, schreibt sie. Das müsse aber nachvollziehbar dokumentiert werden. Die vergleichende Bewertung der vorgelegten Zeugnisse sei geradezu falsch ausgefallen. „Fehlerhaft“, schreibt Hauffe, sei auch die Bewertung der Führungserfahrung der BewerberInnen: Der Fraktionsgeschäftsführer „führe“ nicht die Fraktion, sondern nur die kleine Schar der Fraktionsmitarbeiter. Die Führungserfahrung der beiden Frauen, die abgelehnt wurden, sei deutlich größer.
Bei der Berliner Bewerberin sei eine Auseinandersetzung über ihren beruflichen Werdegang ganz unterblieben. Diese Kandidatin stehe mittlerweile aber nicht mehr zur Verfügung, weiß Hauffe. Auch die Bremerin Marlies Grotheer-Hüneke, die beim Verwaltungsgericht eine Konkurrentenklage angestrengt hat, halte sie „aufgrund ihrer Befähigung zum Richteramt, der umfassenden Rechtskenntnisse im Verfassungs- und Parlamentsrecht und der erfolgreichen einschlägigen beruflichen Erfahrung für besser qualifiziert“.
Der Weser-Kurier hatte vergangene Woche unter dem anonymen Kürzel „wk“ über die Kritik Hauffes berichtet, ohne deutlich zu machen, dass die Zitate nicht aus einem Gespräch mit Hauffe stammen, sondern aus dem oben genannten Brief.
In der Diskussion um das Auswahlverfahren gibt es einen Gesichtspunkt, den Hauffe nicht aufgreift: Zwei der drei SPD-Mitglieder im Bürgerschaftsvorstand, die für Pietrzok gestimmt haben, sind auch Mitglieder im Fraktionsvorstand – also sozusagen „Arbeitgeber“ ihres Geschäftsführers Pietrzok. Andere KandidatInnen können nicht davon ausgehen, dass diese die Bewerberlage unvoreingenommen prüfen – eigentlich hätten sie sich daher für befangen erklären müssen nach Paragraf 20 des Bremischen Verwaltungsverfahrensgesetzes. KAWE