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„Verluste müssen abgemildert werden“

Thorsten Gröger von der IG Metall über die Pflicht der Arbeitgeber, den Mitarbeitern zu helfen

Thorsten Gröger, 50, Bezirksleiter der IG Metall Niedersachsen und Sachsen-Anhalt.

Interview Sarah Zaheer

taz: Herr Gröger, wie viele Menschen sind von den Schließungen der VW-Werke wegen der Coronakrise in Niedersachsen betroffen?

Thorsten Gröger: Etwa 90.000 Beschäftigte, die aber nicht alle in Kurzarbeit sind, sondern auch mobil oder im Homeoffice arbeiten. Die Tochter- und Zulieferer-Unternehmen sind da nicht inbegriffen. Diese sind jedoch auf Grund der arbeitsteiligen Wertschöpfungskette oft direkt betroffen.

Was bedeutet der Stopp der Produktion denn für die Arbeitnehmer*innen?

Sie befinden sich in Kurzarbeit. Für diese Zeit, in der sie bis zu 100 Prozent weniger arbeiten, können sie bei der Bundesarbeitsagentur Kurzarbeitergeld beantragen. Arbeitnehmer ohne Kinder bekommen derzeit 60 Prozent, die mit Kindern 67 Prozent ihres entgangenen Nettogehalts von der Arbeitsagentur ausgezahlt. Es gibt bei VW zusätzlich tarifvertragliche Staffeln, nach denen diese Prozentsätze durch das Unternehmen aufgestockt werden. Die unteren Einkommensgruppen bekommen prozentual mehr. In dieser Situation ist es dem VW-Betriebsrat darüber hinaus gelungen, den Betroffenen 100 Prozent des Lohns zuzusichern.

Können Zulieferer-Unternehmen das auch gewährleisten?

Auch bei den Zulieferern ist unsere Erwartung an die Arbeitgeber, dass Verluste bei Arbeitnehmern abgemildert werden. Die laufenden monatlichen Kosten für Mieten und Lebensmittel bleiben schließlich für die Betroffenen bestehen. In Nordrhein-Westfalen gab es gerade eine Einigung über einen Pilot-Tarifabschluss, der monatliche Verluste von Entgelt bei Kurzarbeit abfedern soll.

Worum geht es da konkret?

Es wurde gestern ein sogenannter Solidar-Tarifvertrag zwischen der IG Metall und dem Arbeitgeberverband geschlossen. Dieser sieht vor, betriebliche Töpfe zu bilden, in die die Arbeitgeber 350 Euro pro Vollbeschäftigten einzahlen. Das Geld wird für die Aufstockung des Kurzarbeitergeldes verwendet. Unsere Tarifkommission für Niedersachsen hat sich dafür ausgesprochen, zügig auf die Arbeitgeber zuzugehen, um dieses Prinzip auch für Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zu übernehmen. Ebenfalls erforderlich sind Regelungen für Eltern, die aufgrund der Kinderbetreuung zu Hause bleiben müssen. Hier sind weitere unbürokratische Möglichkeiten und bezahlte Freistellungen gefordert.

Welche wirtschaftlichen Folgen kommen auf die Branche zu?

Das ist schwer zu sagen. Es wird davon abhängen, wie der Prozess gestaltet wird. Die Politik muss dafür sorgen, dass möglichst alle Unternehmen nach der Krise noch existent sind und die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz nicht verlieren.

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