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Eilanträge gegen Masernimpfung

Beim Bundesverfassungsgericht haben Vertreter mehrerer Familien mit Kleinkindern am Sonntag Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Masern-Impfpflicht abgegeben. Zum stärkeren Schutz vor hochansteckenden Masern gilt seit Sonntag eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen. Eltern müssen nun vor der Aufnahme nachweisen, dass ihre Kleinen geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder zur Schule gehen, muss der Nachweis bis zum 31. Juli 2021 erfolgen.

Die jetzt vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe klagenden Eltern sehen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Kinder, das Erziehungsrecht der Eltern und Gleichheitsgrundsätze verletzt. Bei den Beschwerdeführer handelt es sich um vier Familien aus Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein. (dpa)

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