: Aussichtslose Arbeiten
GAL-Opposition kritisiert Einsatz von Ein-Euro-Jobbern: Billigkräfte müssten sinnlosen Beschäftigungen ohne Berufsperspektive nachgehen. Einsatzorte dem Senat unbekannt
Die grüne Opposition wirft dem CDU-Senat „Missbrauch“ von Ein-Euro-Jobs vor. Der Einsatz von Arbeitslosen auf öffentlichen Kinderspielplätzen sei „reine Beschäftigungstherapie“, warnt GALierin Gudrun Köncke. Mit einer kleinen Anfrage will sie vom Senat erfahren, welche Jobchancen aus der Platzbetreuung resultieren sollten. Mit Misstrauen beobachtet die Grüne zudem die Vergabe der Fördermaßnahme an Träger, die die Jobber nicht selbst qualifizieren, sondern ihre Vermittlung an Kooperationspartner versprechen. Auf Anfrage Könckes hin gestand der Senat kürzlich ein, die meisten Träger hätten die Einsatzorte nicht termingerecht nachgewiesen.
„Um die Familien zu stärken“, hatte der Senat im Juni beschlossen, die Zahl der Ein-Euro-Jobs auf Kinderspielplätzen von damals 80 auf 200 zu erhöhen. Die Billigkräfte sollen Aufsicht führen und die Flächen sauber halten. Dem Gesetzgeber zufolge müssen die Arbeitsgelegenheiten für einen Euro die Stunde zusätzlich sein, damit sie keine regulären Stellen verdrängen. Zugleich sollen sie Arbeitslose für einen festen Job qualifizieren.
Wie die GAL mahnt, bürgt die Wirtschaftsbehörde dafür, dass die Bundesmittel für diese Tätigkeiten „sinnvoll“ ausgegeben werden. Der Einsatz auf Spielplätzen biete aber „keinerlei zusätzliche Berufsperspektiven“, so Köncke. Der Senat handele nach dem Motto: „Schaden kann es nicht, wenn auf Spielplätzen zusätzliche Aufsicht ist, die zwischendurch Laub unter Schaukeln harkt.“ Nebenbei gingen Einsparungen bei der Grünpflege auf Kosten hiesiger Betriebe. Vom Senat will Köncke wissen, welche Qualifikation er sich vom Platzbewachen verspricht.
Mit einer weiteren kleinen Anfrage forscht die Abgeordnete anderen Einsatzorten nach und verlangt Auskunft über so genannte Kooperationsstellen. Denn ein Teil der Träger, die im Auftrag der Wirtschaftsbehörde Ein-Euro-Jobs anbieten, übermittelt die Arbeitslosen an Kooperationspartner, die sie beschäftigen sollen. Köncke hat indes Zweifel, dass diese Partner stets existent sind. So war im Mai publik geworden, dass sich in der Grone-Schule Ein-Euro-Jobber selbst unterrichteten, statt in Kooperationsstellen zu arbeiten.
Gegenüber Köncke hatte der Senat daraufhin am 16. Juni eingeräumt, dass bis zum damaligen Zeitpunkt termingerecht nur sieben von 28 Trägern den Nachweis für Kooperationspartner erbracht hatten. Angaben über Einsatzorte und Jobinhalte blieb er schuldig: Sie seien aus Zeitmangel nicht zu ermitteln. „Der Senat hatte offensichtlich keine Kontrollmöglichkeiten“, sagt Köncke.
Seit dem 1. Juli werden Träger für weitere Billigjobs ausgewählt. Jetzt verlangt Köncke erneut die Liste der Kooperationspartner. So will sie herausfinden, ob diese „nur eine Luftnummer“ sind. EVA WEIKERT