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Nach­haltige Behörde

Das Neuköllner „Fahrradfreundliche Netzwerke“ lobt das dortige Bezirksamt

„Super! Diese Übersicht informiert sehr gut über bisher Erreichtes und zurzeit Geplantes! Vielen Dank dafür!“ Solche Töne auf dem Twitter-Account eines der 12 Berliner „Fahrradfreundlichen Netzwerke“ zu lesen sind und sich dabei an die Verwaltung richten, kommt selten vor. Aber das Neuköllner Netzwerk lobte das dortige Bezirksamt am Dienstag ganz ironiefrei, weil dieses eine detaillierte Auflistung aller Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur zwischen Kreuzkölln und Rudow ins Netz gestellt hatte.

Vorangegangen war kürzlich die Veröffentlichung einer parlamentarischen Anfrage der Linken. Damals hatte das Bezirksamt über die Senatsverkehrsverwaltung mitteilen lassen, eine „sachgerechte Beantwortung“ sei „aufgrund der sehr komplexen Fragestellungen nicht leistbar“, das Neuköllner Straßen- und Grünflächenamt führe dazu keine gesonderten Statistiken. Was offenbar nicht stimmte – zumindest verweist das Bezirksamt auf die Plattform „FixMyBerlin“, wo die Daten „eingestellt“ seien.

Der Liste zufolge sind 12 Infrastrukturmaßnahmen abgeschlossen, etwa die Ausschilderung eines Teils der Weserstraße als Fahrradstraße, die Asphaltierung der Friedelstraße zwischen Maybachufer und Weserstraße oder die Umgestaltung eines Teils der Karl-Marx-Straße (ca. 2,5 bis 3 Millionen Euro – warum diese Zahl auch nach Abschluss der Arbeiten noch unpräzise ist, bleibt unklar). Vier Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung, darunter die Fahrradstraße Weigandufer und die Errichtung von über 1.000 Anlehnbügeln im Bezirk. Zu den 14 geplanten Maßnahmen gehören eine Diagonalsperre in der Braunschweiger Straße und die Umwandlung der Herrfurthstraße in eine Fahrradstraße. In der Weserstraße soll es weitergehen, sie soll „zur längsten Fahrradstraße in Berlin“ werden.

Vollkommen zufrieden sind die AktivistInnen natürlich nicht: Es komme nun darauf an, die Maßnahmen der Bezirke „in ein Konzept, einen langfristigen Radverkehrsplan einzubetten“. – „Wann dürfen wir diesen erwarten?“, fragen sie die Verkehrsverwaltung. Die muss das zentrale Planwerk laut Mobilitätsgesetz bis Mitte 2020 aufstellen, BeobachterInnen rechnen aber nicht mit seiner fristgemäßen Vorlage. Claudius Prößer

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