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verboten

Guten Tag,

meine Damen und Herren!

verboten dankt dem Kammergericht Berlin für die Klarstellung: Die Begriffe „Stück Scheisse“, „Schlampe“, „Drecks Fotze, „hohle Nuß, die entsorgt gehört und als Scndermüll“, „Schlamper“ und „Ferck du Drecksau“ gelten nun doch als beleidigend.

Weiterhin erlaubt bleiben jedoch: „Pädophilen-Trulla“, „Pfui du altes grünes Dreckschwein …“, „Gehirn Amputiert“ und „Sie alte perverse Drecksau!!!!!“

Wer das beschlossen hat, ist ein

… (bitte selber denken)

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