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Kosten fürs Studium sind keine Werbungskosten

Das Bundesverfassungsgericht hält die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erst- und Zweitausbildungskosten für verfassungsgemäß (Az.: 2 BvL 24/14). „Die Politik sollte das Urteil zum Anlass nehmen, über die steuerliche Behandlung von Erststudienkosten neu nachzudenken“, sagt der Präsident des Bundes der Steuerzahler. Er fordert, dass Kosten für Ausbildung und Studium gleichermaßen als Werbungskosten anerkannt werden. Während die Ausgaben für ein zweites Studium – etwa ein Masterstudium oder eine Lehre – vollständig als Werbungskosten geltend gemacht werden dürfen, bleibt Studierenden im Erststudium oder Auszubildenden ohne Ausbildungsdienstverhältnis bislang nur der Sonderausgabenabzug. Das Problem dabei: Studierenden und Auszubildenden haben in der Regel noch kein eigenes Einkommen. (taz)

Sozialämter müssen Autismustherapie zahlen

Autismustherapien für Schulkinder müssen nach einem Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen unabhängig vom Einkommen der Eltern aus Sozialhilfemitteln bezahlt werden (Az.: L 8 SO 240/18). Die Richter*innen verurteilten das Bremer Sozialamt zur Erstattung der Therapiekosten für ein an Autismus und einer Verhaltensstörung leidendes Mädchens. (epd)

Haftentschädigung wird verdreifacht – auf 75 Euro

Hamburg hat 2019 in 64 Fällen Haftentschädigung an unschuldig inhaftierte Menschen gezahlt – insgesamt waren das 118.000 Euro. Das teilte die dortige Justizbehörde mit. 2018 waren 48 Personen mit insgesamt 102.300 Euro entschädigt worden. Auf Initiative Hamburgs hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Höhe der Wiedergutmachung zu verdreifachen. Nach dem Willen der Länderkammer soll es künftig 75 Euro pro Hafttag geben, aktuell werden 25 Euro für jeden zu Unrecht eingesessenen Tag gezahlt. Zuletzt war die Haftentschädigung 2009 von elf auf 25 Euro pro Tag angehoben worden. (taz)

Mahnkosten von 2,50 Euro sind unzulässig

Der Bundesgerichtshof untersagte einem Energieversorger die Berechnung einer Mahnkostenpauschale von 2,50 Euro (Az.: VIII ZR 95/18). Darauf weist die Verbraucherzentrale Bremen hin. Der Anspruch auf Rechnungskorrektur verjährt aber nach drei Jahren. Betroffene sollten ihre Energieversorger zur Korrektur von Jahresabrechnungen und zur Erstattung der gezahlten Mahngebühren auffordern, so die Verbraucherzentrale. Nur die tatsächlichen Kosten eines Mahnschreibens wie Porto, Papier und Druckkosten dürften an säumigen Kund*innen weitergegeben werden, entschied das Gericht. Der Bremer Grundversorger – die SWB – berechnete laut Preisliste vom Oktober 2019 für die schriftliche Mahnung bisher drei Euro und für die Ankündigung einer Versorgungssperre 15,71 Euro, so die Verbraucherzentrale. Zukünftig sollen es 0,90 Euro für eine Mahnung und 3,50 Euro für die Ankündigung der Versorgungssperre sein. (taz)

Stadtstaaten wollen Containern legalisieren

Die Bremer Regierung soll bei der Staatsanwaltschaft „darauf hinwirken“, in minder schweren Fällen von sogenanntem Containern wegen Geringfügigkeit von einer Strafverfolgung abzusehen. Außerdem sollen Supermärkte verpflichtet werden, nicht mehr zum Verkauf vorgesehene und noch verzehrbare Lebensmittel an gemeinnützige Organisationen zu spenden. Das sieht ein Antrag vor, den die Grünen in den Landtag einbracht haben. Wer Lebensmittel aus Supermarktcontainern holt, riskiert bisher eine Strafe wegen Diebstahls. Ob das rechtens ist, soll das Bundesverfassungsgericht im Zuge einer Verfassungsbeschwerde klären. Auch Hamburgs Senat macht sich für eine Legalisierung des Containerns stark. (taz)