: Einfacher kündigen
Verbraucherschützer fordern, dass Verträge alle drei Monate enden können
VerbraucherschützerInnen fordern kürzere Kündigungszeiten für Verträge, die sich automatisch verlängern. „Ich muss alle drei Monate kündigen können“, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. Zu häufig passiere es, dass KundInnen den Kündigungszeitpunkt verpassten und dann erneut für ein Jahr gebunden seien. Wer sein Fitnessstudio schon lange nicht mehr von innen gesehen habe, dürfe auch nicht mehr dafür zahlen müssen.
Dass sich diese und andere Verträge, etwa mit dem Telefonanbieter oder Stromlieferanten, automatisch verlängerten, sei an sich kein Problem, betonte Müller. Die VerbraucherInnen müssten aber auch das Recht haben, nach spätestens zwölf Monaten Mindestlaufzeit auszusteigen.
Die Pläne von Verbraucherministerin Christine Lambrecht (SPD), Vertragslaufzeiten auf ein Jahr zu begrenzen, sehen die VerbraucherschützerInnen deshalb positiv. „Es ist sicherlich so, dass es sehr vereinzelt auch attraktive Angebote gibt, wenn ich zum Beispiel ein Handy mit einem Mobilfunkvertrag über 24 Monate kombiniere“, sagte Müller. Das gelte aber nicht immer. „Es ist eben kein Naturgesetz, dass ein langer Vertrag automatisch ein günstiger Vertrag ist.“ In anderen europäischen Ländern hätten kürzere Vertragslaufzeiten zu sinkenden Mobilfunkpreisen geführt. Deutschland habe dagegen mit die teuersten Preise und die schlechteste Qualität.
Oft würden solche Verträge aggressiv auch über das Telefon verkauft, sagte Müller. Menschen, die viel zu Hause seien, würden teils mehrfach am Tag mit unerlaubter Telefonwerbung traktiert. „Das ist nicht nur unangenehm, sondern auch teuer.“ Zu einfach folge aus so einem Telefonat mit einem Stromanbieter oder einer Versicherung ein neuer Vertrag, den man gar nicht hätte haben wollen. „Solche Verträge müssen eigentlich schriftlich bestätigt werden, damit ich noch mal die Chance habe innezuhalten“, forderte er. Lambrecht sehe das nur bei Stromverträgen vor. Nötig sei es aber bei allen längerfristigen Verträgen. (dpa)
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