Treffen der Länderchef*innen

Der neue Medienstaatsvertrag soll kommen, eine Reform des Rund­funkbeitrags wird nicht erwartet

Wenn sich am Donnerstag die deutschen Länderchef*innen in Berlin treffen, müssen sie unter anderem über die Medien reden. Ja, über „die“ Medien, kleiner geht es in diesem Fall wirklich nicht. Denn die Ministerpräsident*innen wollen über einen „Medienstaatsvertrag“ abstimmen. Und der soll nicht weniger tun, als ein fast 30 Jahre altes und heillos überholtes Regelwerk zu ersetzen: den Rundfunkstaatsvertrag.

Der regelt seit 1991 als Vertrag zwischen den Bundesländern die Rechte und Pflichten des Rundfunks in Deutschland – also von Fernsehen und Radio. Allerdings werden diese Medien mittlerweile anders rundgefunkt als 1991. Das Internet hat neue Formate entwickelt. Presseverlage bieten nun Bewegtbild und Hörfunk, öffentlich-rechtliche Sender veröffentlichen Texte, Wohnzimmer-Streamer*innen haben massive Reichweiten. Der Rundfunkstaatsvertrag musste aus diesen und anderen Gründen ständig angepasst werden, zuletzt im vergangenen Jahr, als sich die öffentlich-rechtlichen Sender verpflichteten, „presseähnliche“ Angebote im Netz zu vermeiden.

Nun soll also nicht mehr ständig geflickt werden, sondern runderneuert. Der Medienstaatsvertrag soll regeln, wer in der Welt der Online-Videoplattformen eine Rundfunklizenz benötigt und wer nicht. (Spoiler: Wer weniger als 20.000 Menschen erreicht, kann sich entspannen. Wer ein Programm sendet, das „nicht zur Meinungsbildung beiträgt“, ebenfalls). Das neue Gesetz soll außerdem Newsaggregatoren wie Google, Facebook oder auch Alexa verbieten, bestimmte Quellen besonders hervorzuheben. Dazu gehören zwangsläufig auch bestimmte Transparenzregeln für die dahinterstehenden Konzerne – ein Punkt, der künftig interessant werden dürfte, wenn dann also eine Gesetzgebung der deutschen Länder Google oder Amazon zwingen will, Teile ihrer Algorithmen offenzulegen.

Worauf sich die Länderchef*innen sehr sicher nicht einigen werden, ist eine Reform des Rundfunkbeitrags. Diese Idee schleppte sich übers Jahr, zwischendurch schien es wahrscheinlich, dass der Rundfunkbeitrag an die Inflation gekoppelt wird. Daraus wird nun wohl nichts, kein Reformmodell war konsensfähig, alles bleibt beim Alten. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef), die in Sachen Beitrag zwischen Sendern und Politik vermittelt, hat für 2021 eine Erhöhung der monatlichen Abgabe um 86 Cent auf 18,36 vorgeschlagen. Die Länderchef*innen dürften dieser Empfehlung folgen, da die Erhöhung im Rahmen der allgemeinen Teuerungsrate liegt. pwe