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Gerechtigkeit für Syrien

Anklage gegen syrische Folterer auf Basis des „Prinzips der Universellen Jurisdiktion“ Foto: Promo

Dass Menschenrechtsvergehen und Kriegsverbrechen nicht im Land des Geschehens, sondern im Ausland juristisch verfolgt werden, ist eine relativ neue Entwicklung. So stellte das Europäische Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte gemeinsam mit syrischen Überlebenden von Folter sowie syrischen Anwälten im März 2017 bei der Bundesanwaltschaft den ersten Strafantrag gegen sechs hochrangige Funktionäre des syrischen Geheimdienstes. In einer Debatte mit Beteiligten geht es heute um die Frage, wie ein solches Vorgehen zum Ringen um Gerechtigkeit in Syrien beitragen kann.

Debatte „Justice for Syria“: Volksbühne, Rosa-Luxemburg-Platz, 11. 11., 19 Uhr, 5 €

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