SÜDWESTER
: Gemeinschaftssinn

Ein Balkon gehört nicht etwa zu einer Wohnung. Nein, ein Balkon gehört „als konstruktiver, der Sicherheit dienender Bestandteil“ der Gemeinschaft. So entschied das Landgericht Itzehoe und rüffelte damit Wohnungsbesitzer, die doch tatsächlich die Innenseite ihres Balkons gestrichen hatten! In schwarz! Hätten sie doch bloß die Hausordnung gelesen. Dort steht, was im Sinne der Gemeinschaft alles beachtet werden muss: So darf das Türklingeln die Länge des klassischen Ding-Dong nicht überschreiten. Fürs Namensschild kommt als Schriftart einzig das schnörkellöse Arial in Frage. Bei der Gardinenfarbe herrscht Freizügigkeit: Weiß oder Ocker. Auch Schwarz duldet man in Itzehoe sehr wohl: beim Zeitungsabo. „Eines wollen wir in unseren Briefkästen nicht sehen“, erklärt ein Nachbar, „rote Blätter.“